Beratung vor Ort

Beim Einrichten eines Managementsystems bietet unser Anwaltsbüro Starthilfen durch Beratung vor Ort. Die Betriebsbeauftragten und Sicherheitsingenieure werden von unseren Rechtsanwältinnen beraten.

Sie sind darauf spezialisiert, Managementsysteme für Umweltschutz und Arbeitsschutz einzurichten. Gemeinsam ermitteln Sie mit Unternehmensmitarbeitern alle Rechtspflichten des Betriebes aus Umweltrecht und Arbeitsschutzrecht. Über die umweltrechtlichen Pflichten müssen die Betriebsbeauftragten die übrigen Mitarbeiter aufklären. Sie müssen die Einhaltung dieser Rechtspflichten überwachen. Unsere Anwältinnen und die Betriebsbeauf tragten teilen sich den Einrichtungsaufwand. Die Betriebsbeauftragten erfassen die Risiken des Betriebs. Nur Naturwissenschaftler und Ingenieure mit genauen Betriebskenntnissen sind in der Lage, die Risiken zu erkennen. Durch welche Rechtsnormen diese Betriebsrisiken geregelt werden, ermitteln unsere Anwälte.

Dazu fehlt den Betriebsbeauftragten die juristische Vorbildung. Anwälte dagegen betreiben berufsmäßig Rechtsanwendung und werden dazu über Jahre ausgebildet. Routine und Erfahrung unserer Anwälte wachsen. Gleichzeitig sinkt der Einrichtungsaufwand. Das gemeinsame Ermitteln der Rechtspflichten ist die beste Schulung für Betriebsbeauftragte in der Rechtsanwendung mit einem messbaren Arbeitsergebnis.

Mehrere tausend Pflichten wurden im Verlauf ihrer Beratertätigkeit formuliert und als Beispiele gespeichert. Von Vorteil ist dabei, dass sich in der Industrie die Anlagen, Verfahren und sonstige riskante Sachverhalte wiederholen. Gleiche Anlagen begründen gleiche Pflichten. Im Dialogsystem werden sich wiederholende Betriebssachverhalte mit dem dazugehörigen Pflichtenkatalog verknüpft und gespeichert. Dadurch entsteht ein wachsender Vorrat von typischen Betriebssachverhalten mit einschlägigen Pflichtenkatalogen. Die gespeicherten Vorlagen von Pflichtenkatalogen für typische Anlagen sind an die Besonderheiten des jeweiligen Betriebes anzupassen.

Durch das Standardisieren und Bevorraten vorformulierter Pflichten für typische Betriebsrisiken sinkt der Aufwand der Ermittlung der Rechtspflichten im gleichen Maße wie der Vorrat an formulierten Pflichten wächst. Auch der Aktualisierungsaufwand lässt sich durch unsere Beratung vor Ort reduzieren. Alle von uns gemeinsam mit den Betriebsbeauftragten ermittelten Unternehmenspflichten werden monatlich aktualisiert. Auf jeder Pflichtenmaske lässt sich nach jeder Aktualisierung ein Formulierungs-
vorschlag für die Pflichten aufrufen, die durch Änderungen der Gesetzgebung anzupassen sind. Der geänderte Gesetzestext, die aktualisierte Pflicht und die Pflicht in ihrer alten Fassung lassen sich miteinander vergleichen.


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