Beim Einrichten eines Managementsystems
bietet unser Anwaltsbüro Starthilfen durch Beratung vor Ort.
Die Betriebsbeauftragten und Sicherheitsingenieure werden von unseren
Rechtsanwältinnen beraten.
Sie sind darauf spezialisiert, Managementsysteme
für Umweltschutz und Arbeitsschutz einzurichten. Gemeinsam
ermitteln Sie mit Unternehmensmitarbeitern alle Rechtspflichten
des Betriebes aus Umweltrecht und Arbeitsschutzrecht. Über
die umweltrechtlichen Pflichten müssen die Betriebsbeauftragten
die übrigen Mitarbeiter aufklären. Sie müssen die
Einhaltung dieser Rechtspflichten überwachen. Unsere Anwältinnen
und die Betriebsbeauf tragten teilen sich den Einrichtungsaufwand.
Die Betriebsbeauftragten erfassen die Risiken des Betriebs. Nur
Naturwissenschaftler und Ingenieure mit genauen Betriebskenntnissen
sind in der Lage, die Risiken zu erkennen. Durch welche Rechtsnormen
diese Betriebsrisiken geregelt werden, ermitteln unsere Anwälte.
Dazu fehlt den Betriebsbeauftragten die juristische Vorbildung.
Anwälte dagegen betreiben berufsmäßig Rechtsanwendung
und werden dazu über Jahre ausgebildet. Routine und Erfahrung
unserer Anwälte wachsen. Gleichzeitig sinkt der Einrichtungsaufwand.
Das gemeinsame Ermitteln der Rechtspflichten ist die beste Schulung
für Betriebsbeauftragte in der Rechtsanwendung mit einem messbaren
Arbeitsergebnis.
Mehrere tausend Pflichten wurden im Verlauf ihrer Beratertätigkeit
formuliert und als Beispiele gespeichert. Von Vorteil ist dabei,
dass sich in der Industrie die Anlagen, Verfahren und sonstige riskante
Sachverhalte wiederholen. Gleiche Anlagen begründen gleiche
Pflichten. Im Dialogsystem werden sich wiederholende Betriebssachverhalte
mit dem dazugehörigen Pflichtenkatalog verknüpft und gespeichert.
Dadurch entsteht ein wachsender Vorrat von typischen Betriebssachverhalten
mit einschlägigen Pflichtenkatalogen. Die gespeicherten Vorlagen
von Pflichtenkatalogen für typische Anlagen sind an die Besonderheiten
des jeweiligen Betriebes anzupassen.
Durch das Standardisieren und Bevorraten vorformulierter Pflichten
für typische Betriebsrisiken sinkt der Aufwand der Ermittlung
der Rechtspflichten im gleichen Maße wie der Vorrat an formulierten
Pflichten wächst. Auch der Aktualisierungsaufwand lässt
sich durch unsere Beratung vor Ort reduzieren. Alle von uns gemeinsam
mit den Betriebsbeauftragten ermittelten Unternehmenspflichten werden
monatlich aktualisiert. Auf jeder Pflichtenmaske lässt sich
nach jeder Aktualisierung ein Formulierungs-
vorschlag für die Pflichten aufrufen, die durch Änderungen
der Gesetzgebung anzupassen sind. Der geänderte Gesetzestext,
die aktualisierte Pflicht und die Pflicht in ihrer alten Fassung
lassen sich miteinander vergleichen.
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