Die Dokumentation von Pflichten

Die Erfüllung der Organisationspflicht ist so zu dokumentieren, dass sie jederzeit bewiesen werden kann. Im Dialogsystem werden alle Vorgänge in Protokollen gespeichert. Es besteht nämlich das Risiko der Beweisnot. Selbst wenn in Unternehmen Rechtspflichten lückenlos aus allen Rechts-
quellen ermittelt, vollständig delegiert, regelmäßig aktualisiert, pflichtgemäß erfüllt und wirksam kontrolliert werden und Vorstände und Geschäftsführer dadurch ihre Organisationspflicht erfüllt haben, müssen sie die Erfüllung ihrer Organisationspflicht auch beweisen können.

Ohne Beweise sind alle organisatorischenAnstrengungen vergebens.
Die Erfüllung muss zweifelsfrei bewiesen werden können. Das Risiko der Beweisnot von Vorständen und Geschäftsführern ergibt sich aus der Beweislastumkehr. Vorstände und Geschäftsführer tragen die Beweislast dafür, dass die Unternehmenspflichten erfüllt sind. Nach § 93 Abs. 2 AktG ist für sie die Beweislast umgekehrt. Bleibt offen, wer einen Rechtsverstoß zu vertreten hat, wird das Verschulden der Organe vermutet. Es gilt nicht wie im Strafrecht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, sondern im Zweifel gilt das Verschulden von Vorständen und Geschäftsführern.
Sie müssen Zweifel an ihrer Unschuld ausräumen. Sie müssen beweisen können, dass sie ihre Pflichten kennen und eingehalten haben. Zu Lasten der Organe eines Unternehmens wird angenommen, dass sie die Schuld dafür tragen, wenn es zum Pflichtenverstoß gekommen ist.
Das Verschulden von Managern wird vermutet. Sie tragen die Beweislast, wenn es zum Streit kommt, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters angewandt haben.

Der Streit über das Verschulden von Vorständen und Geschäftsführern ist regelmäßig vorprogrammiert. Nur durch Beweissicherung können sie deshalb die Verschuldensvermutung abwehren. Sie müssen Beweise auf Vorrat erstellen, um jederzeit die Erfüllung ihrer Organisationspflicht beweisen zu können. Eine Betriebsorganisation, die die sechs Aufgaben erfüllt, nämlich Pflichten lückenlos ermittelt, an Verantwortliche delegiert, regelmäßig aktualisiert, pflichtgemäß erfüllt und wirksam kontrolliert, beugt damit den typischen Risiken vor, die es mit dem Pflichtenmanagement abzuwehren gilt. Das Risiko der unbekannten Pflicht, der Pflicht ohne Verantwortlichen, der überholten Pflicht, der unkontrollierten und der undokumentierten Pflicht wird ausgeschaltet.

Diese sechs Aufgaben einer Betriebsorganisation zur Vermeidung von Rechtsverstößen und zur Vermeidung der Organhaftung im Unternehmen werden mit dem Dialogsystem „Recht im Betrieb“ mit geringstem Aufwand und höchster Rechtssicherheit erfüllt.

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