Präventivberatung für Unternehmen

ist der Schwerpunkt unseres Anwaltsbüros. Wir beraten Unternehmen, wie sie Verstöße gegen Rechtspflichten vermeiden, wie sie durch Rechtsverstöße verursachte Schäden verhindern und letztlich die deshalb drohende Haftung des Unternehmens, seiner Vorstände und Geschäftsführer wesentlich erschweren können. Dazu setzen wir ein Managementsystem ein. Vorstände und Geschäftsführer erfüllen mit dem Einsatz dieses Management-
systems ihre Organisationspflichten. Das Managementsystem wird monatlich aktualisiert. Von Interesse ist das Managementsystem für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Insbesondere ist es auch von Interesse für die Beauftragten im Umweltschutz, die Sicherheitsingenieure für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sowie für Compliance Beauftragte. Sie haben nämlich die Pflicht, Vorstände und Geschäftsführer bei der Erfüllung ihrer Organisationspflicht zu beraten und die Unternehmensmitarbeiter auf ihre Pflichten hinzuweisen sowie die Einhaltung der Pflichten zu überwachen.

Sechs Aufgaben sind zur Einhaltung der Organisationspflichten von Vorständen und Geschäftsführern unverzichtbar. Sämtliche Aufgaben werden durch das Managementsystem „Recht im Betrieb“ erfüllt.

Die Ermittlung aller Unternehmenspflichten
Erstens müssen alle Unternehmenspflichten ermittelt werden. Ohne Kenntnis der Unternehmenspflichten können sie nicht erfüllt werden. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Alles was zur Ermittlung der Unternehmenspflichten erforderlich ist, enthält das Dialogsystem „Recht im Betrieb“. 7.500 Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Unfallverhütungsvorschriften sind im Volltext gespeichert. 26.000 Unternehmenspflichten sind markiert. 7.000 sind als Muster vorformuliert. Sie sind im System gespeichert und können jederzeit abgerufen werden. Die Pflichten sind kommentiert. Alle 26.000 Publikationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind seit 1992 gesammelt, zu Kurzkommentaren verdichtet, gespeichert und den Pflichten zugeordnet.
Bei der Ersteinrichtung werden die Pflichten danach markiert, ob sie im Unternehmen einschlägig sind oder nicht. Einschlägig sind die Pflichten, die einen Sachverhalt regeln, der im Unternehmen vorkommt. Es entsteht für jedes Unternehmen ein individueller Pflichtenkatalog. Erspart wird den Unternehmen, immer wieder neue Informationen auszusortieren, die nicht einschlägige Pflichten des Unternehmens betreffen und im Unternehmen nicht beachtet werden müssen.
Alle Informationen zu nicht einschlägigen Pflichten werden automatisch aussortiert.

Die Delegation der Unternehmenspflichten
Zweitens sind die einschlägigen Unternehmenspflichten an Mitarbeiter zu delegieren. Verpflichtet ist zwar das Unternehmen. Unternehmen sind als juristische Personen organisiert, als Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Juristische Personen sind abstrakte Gebilde, sie sind nicht handlungsfähig, nicht schuldfähig und nicht straffähig. Eine AG oder GmbH ist zwar Pflichtenträger, kann aber selbst keine Rechtspflichten einhalten. Das Unternehmen hat die Pflichten, erfüllt werden können die Pflichten jedoch nur durch die Mitarbeiter des Unternehmens. Sie müssen erfüllt werden von den gesetzlichen Vertreten, nämlich den Vorständen und Geschäftsführern. Alle Unternehmenspflichten können jedoch nicht von ihren Vorständen und Geschäftsführern höchstpersönlich erfüllt werden. Die Organe sind darauf angewiesen, dass die Unternehmenspflichten auf die Mitarbeiter des Unternehmens delegiert werden. Werden sie nicht delegiert, sind Vorstände und Geschäftsführer für die Erfüllung verantwortlich. Unternehmenspflichten müssen an Mitarbeiter ausdrücklich delegiert werden. Für jede Pflicht im Unternehmen muss es einen Verantwortlichen geben. Es gibt keine Freiwilligen. Selbst wenn, müssten sie koordiniert werden, damit keiner sich auf den anderen verlässt und im Ergebnis eine Unternehmenspflicht nicht erfüllt wird. Nachdem alle Unternehmenspflichten ermittelt und delegiert wurden, lässt sich im Dialogsystem abfragen, welcher Mitarbeiter welche Pflicht an welcher Anlage im Unternehmen zu erfüllen hat. Durch die Delegation aller Pflichten ist das Organisationsrisiko ausgeschlossen, dass gegen eine Pflicht verstoßen wurde, nur weil ein Mitarbeiter im Unternehmen seine Pflicht nicht kannte.

Die Aktualisierung der Pflichten
Drittens sind die Pflichten regelmäßig zu aktualisieren. Sowohl die Sachlage als auch die Pflichtenlage im Unternehmen können sich ändern. Jede neue Anlage, jeder neue Stoff kann eine neue Pflicht auslösen. Das Dialogsystem „Recht im Betrieb“ wird monatlich aktualisiert. Monatlich werden dem Unternehmen Formulierungen zu den aktualisierten Pflichten vorgeschlagen. Aktualisiert werden müssen im Unternehmen nur die einschlägigen Publikationen zu Pflichten. Aussortiert werden automatisch durch die Datenbanktechnik alle Informationen über Veröffentlichungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, die nicht einschlägige Pflichten betreffen. Die Aktualisierung bezieht sich nur auf die einschlägigen Pflichten. Eingespart wird im Unternehmen die Prüfung, ob eine neue Publikation im Unternehmen für das Unternehmen von Interesse ist und eine Pflichtenänderung auslöst. Die Unternehmensmitarbeiter müssen nicht alles lesen, und übersehen trotzdem nichts.

Die Erfüllung der Unternehmenspflichten
Viertens müssen alle Unternehmenspflichten erfüllt werden. Nach der Delegation aller Unternehmenspflichten lässt sich im Dialogsystem „Recht im Betrieb“ abfragen, welcher Mitarbeiter, welche Pflicht, an welcher Anlage, wie zu erfüllen hat.
Die Kontrollen der Erfüllung der Unternehmenspflichten
Fünftens ist die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten unverzichtbar. Vorstände und Geschäftsführer dürfen sich nicht allein auf das Verantwortungsbewusstsein ihrer Mitarbeiter verlassen.

Die Dokumentation als Beweissicherung
Sechstens ist das alles, was zur Erfüllung der Organisationspflicht gehört zu dokumentieren, das Ermitteln, Delegieren, Aktualisieren, Erfüllen und Kontrollieren. Vorstände und Geschäftsführer tragen nämlich die Beweislast. Danach wird vermutet, dass Organe am Pflichtenverstoß und an einem eventuellen Schaden die Schuld tragen. Diese Vermutung müssen Vorstände und Geschäftsführer widerlegen können. Dazu speichert das Dialogsystem „Recht im Betrieb“ automatisch sämtliche Vorgänge in Protokollen und sichert Beweise, um dem eventuellen Vorwurf abwehren zu können, es sei zu einem Pflichtenverstoß, einem Schaden deshalb gekommen, weil die Organisationspflicht schuldhaft verletzt worden sei. Alle Anstrengungen zur Erfüllung der Organisationspflicht wären vergebens, wenn sie nicht bewiesen werden könnten.
Kommt es trotz aller organisatorischer Anstrengungen zu einem Schaden, kann mit Hilfe des Dialogsystems „Recht im Betrieb“ nachgewiesen werden, dass dieser Schaden nicht durch ein Organisationsverschulden verursacht wurde und Vorstände, Geschäftsführer und ihre Beauftragten alles getan haben, um den Rechtsverstoß zu vermeiden, dass sie deshalb kein Verschulden trifft und weder das Unternehmen noch die Geschäftsleitung, noch die Beauftragten haften.

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